Beherbergungssteuer Dresden
Seit dem 1. Juli 2023 erhebt die Landeshauptstadt Dresden eine Beherbergungssteuer für alle Übernachtungsgäste. Die Beherbergungssteuer wird als örtliche Aufwandsteuer erhoben. Steuerschuldner ist der Gast, der entgeltlich in einer Beherbergungseinrichtung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden übernachtet. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Bei weiteren Fragen zur Beherbergungssteuer in Dresden wenden Sie sich bitte direkt an die Landeshauptstadt Dresden:
Steuer- und Stadtkassenamt, FB Aufwandsteuern
Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
E-Mail: beherbergungssteuer(at)dresden.de
Telefon: (03 51) 4 88 27 19
Telefax: (03 51) 4 88 28 98